Umweltministerin stellt überarbeitetes Verpackungsgesetz vor

In dieser Woche hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) im Kabinett die Überarbeitungen des Verpackungsmüllgesetzes vorgestellt. Die Änderungen sollen die Maßgaben der 2018 verabschiedeten EU-Einwegplastikrichtlinie umsetzen. Ziel der Einwegkunststoffrichtlinie ist es, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu verringern.

Unter anderem sind eine Pflicht für das Angebot von Mehrwegverpackungen beim Verkauf von „to go“-Essen und -Getränken, eine Ausweitung des Einwegpfands auf fast alle Plastikflaschen aus PET und sämtliche Aluminium-Dosen ab 2022 vorgesehen sowie der verpflichtende Einsatz einer bestimmten Menge an recyceltem Kunststoff bei der Herstellung von PET-Flaschen (25 Prozent ab 2025).

Umweltverbände kritisieren, dass das novellierte Verpackungsgesetz noch zu viele Ausnahmen von der Mehrwegpflicht enthält. So soll beispielsweise Milch in PET-Flaschen von der Pfandpflicht ausgenommen werden. Außerdem gebe es zu wenig Anreize, damit Mehrweglösungen sich tatsächlich durchsetzen können.

Als Nachbeserungen fordert die Deutsche Umwelthilfe eine Lenkungsabgabe von mindestens 20 Cent für to-go-Becher und Essensboxen aus Einwegplastik, die gezielt zur Förderung von Mehrwegsystemen eingesetzt werden soll. Außerdem die konsequente Bepfandung aller Einwegplastikflaschen, inklusive Milch-Plastikflaschen, sowie die Befandung von Getränkekartons, welche noch zu häufig in der Umwelt landen.

Der BUND hält den verpflichtenden Einsatz einer höheren Menge an recyceltem Material bei der Herstellung von Einweg-Plastikflaschen für realistisch (40 statt 25 Prozent bis 2025). Ähnliche Festlegungen müssen nach Ansicht des BUND für weitere Verpackungsbereiche erfolgen, beispielsweise Transportverpackungen wie Folien, Kanister, Eimer, Fässer und Paletten oder auch Pflanztöpfe.

Der Nabu hält die Einführung steuerlicher Begünstigungen für Mehrwegverpackungen für zielführend, um zur Nutzung von Mehrweglösungen zu motivieren. Mehrweg müsse immer die günstigere Alternative zu Einweg sein.

Nach Beschluss des Gesetzentwurfs im Kabinett am 20.1.2021 müssen nun Bundestag und Bundesrat über den Entwurf entscheiden.

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